Werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen?

Osteopathie ist eine Privatleistung und wird grundsätzlich nicht erstattet.

Einige gesetzliche Krankenkasse oder private Zusatzversicherungen bezu­schussen aber unter bestimmten Voraussetzungen die osteopathische Behandlung. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich selbst im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung nach deren Vorgaben, da der Leistungsumfang bei den unterschiedlichen Tarifen der Krankenkassen erheblich variieren kann. In den meisten Fällen wird für die Erstattung ein Privatrezept von einem Arzt benötigt, das vor der osteopathischen Behandlung ausgestellt worden sein muss.

Privatversicherte können die Honorar-Rechnung für eine Erstattung in der Regel bei ihrer privaten Krankenkasse einreichen.